Die Führerscheinklasse B197 berechtigt Kraftfahrer/innen, die bereits eine Erlaubnis für Kraftfahrzeuge mit Automatikschaltung haben, auch Fahrzeuge mit klassischer Gangschaltung zu fahren.
Eingeschlossene Klassen keine
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“)