Die Führerscheinklasse A mit der Schlüsselzahl 80 berechtigt den Besitzer bis zu seinem 24. Lebensjahr dazu Krafträder der Klasse A2 (also Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 35 kW, gedrosselt bis zu 70kW, und einem Leistungs-Gewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg) zu fahren. Nach dem 24. Geburtstag erhält der Besitzer automatisch die Erlaubnis Krafträder der Klasse A zu fahren.