Die Führerscheinklasse AM berechtigt dich dazu zwei-, und dreirädrige leichte Kleinkrafträder und vierrädrige leichte Kraftfahrzeuge zu fahren, solange diese:
- eine bbH von 45 km/h nicht überschreiten
- der Hubraum bei Verbrennungsmotoren 50 cm³ nicht überschreitet
- die Nenndauerleistung bei Elektromotoren 4 KW nicht überschreitet
- die Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen 350 kg nicht überschreitet