Klasse B196

Autofahrerinnen und Autofahrer, die fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung bis zu 11 kW (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, ermöglicht. Im Führerschein wird, nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Fahr- und Theoriestunden, die Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (B196), welche nur in Deutschland gilt und nicht mit dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 einhergeht.

Eingeschlossene Klassen
keine

Mindestalter
25 Jahre 

Vorbesitz erforderlich
Klasse B für 5 Jahre

Preise

Standard

Intensivkurs

Grundbetrag

750,- €