Die Klasse CE ist eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Dabei gilt, dass das Kraftfahrzeug, wenn es zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt ist nicht mehr gefahren werden darf, unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze.
Eingeschlossene Klassen BE,C1E,T
Mindestalter 21 Jahre 18 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe)