Die Führerscheinklasse L berechtigt dich dazu Kraftfahrzeuge zu fahren die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet. Sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, deren Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet.