Die Führerscheinklasse T berechtigt dich dazu Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, zu fahren.
Eingeschlossene Klassen AM, L
Mindestalter 18 Jahre ab 16 Jahre (nur Zugmaschinen bis 40km/h)